Secure Data Destruction
Physische und software-basierte Vernichtung nach DIN 66399 / ISO 21964 — Vernichtungszeugnis in 48 Stunden, lückenlose Chain-of-Custody, keine Teilprozesse bei Dritten.

Datenträgervernichtung ist die dokumentierte, irreversible Beseitigung von Daten auf Speichermedien — physisch durch Schreddern oder logisch durch zertifizierte Software-Löschung. Der maßgebliche Standard dafür ist DIN 66399 (international: ISO 21964).
Wir vernichten Ihre Datenträger nach Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe H-3, dokumentieren jeden Schritt lückenlos und übergeben Ihnen ein prüfungssicheres Vernichtungszeugnis. Sie erfüllen damit DSGVO Art. 5, 25 und 32 nachweisbar — gegenüber Aufsichtsbehörden, BaFin, Rechnungshof und interner Revision.
Warum Datenvernichtung Haftungsfrage ist
Wer ausgediente IT-Geräte ohne dokumentierte Löschung aus dem Unternehmen lässt, verletzt DSGVO, BDSG und BSI-Grundschutz. Bußgelder reichen bis 4 % des weltweiten Jahresumsatzes — plus Imageschaden und mögliche Lizenzentzüge in regulierten Branchen.
Eine sichere Vernichtung erkennt man nicht am Schredder, sondern am Nachweis. Ohne Vernichtungszeugnis, Chain-of-Custody und AVV nach DSGVO Art. 28 ist jeder Vernichtungsprozess juristisch wertlos.
Welche Datenträger wir vernichten
- HDD-Festplatten (SATA, SAS, IDE) in allen Bauformen
- SSD- und NVMe-Speicher inkl. M.2, PCIe und eMMC
- Smartphones und Tablets (Android, iOS)
- USB-Sticks und Speicherkarten (SD, microSD, CF)
- Magnetbänder: LTO, DLT, DAT, QIC
- Optische Medien: CD, DVD, Blu-ray
- Embedded-Speicher aus Druckern, Kopierern und Netzwerkgeräten
Sicherheitsstufen nach DIN 66399 — unser Standard
DIN 66399 / ISO 21964 definiert sieben Sicherheitsstufen für die Vernichtung von Informationsträgern und drei Schutzklassen für die Datenkritikalität. Unser Standard ist Schutzklasse 3, Sicherheitsstufe H-3 — höhere Stufen für Behörden- und Hochsicherheitsanforderungen sind auf Anfrage verfügbar.
- H-1 — Allgemeine Daten ohne Personenbezug, etwa Werbematerial.
- H-2 — Interne Dokumente wie Korrespondenz und Lieferantenlisten.
- H-3 (unser Standard) — Personenbezogene Daten, Finanzdaten, Mitarbeiterdaten — alle Daten unter DSGVO-Schutz. Maximal 320 mm² Restpartikelfläche bei magnetischen Datenträgern.
- H-4 — Besonders schützenswerte Daten, Berufsgeheimnisse, erhöhter Unternehmensschutz.
- H-5 bis H-7 — Geheimschutz, Hochsicherheit, BSI-Vorgaben für Behörden und kritische Infrastruktur. Auf Anfrage.
Mehr Hintergrund zur Norm: DIN 66399 / ISO 21964 erklärt .
Physische Vernichtung
Datenträger werden in zertifizierten Schreddern auf die in DIN 66399 definierte Partikelgröße zerkleinert. Bei H-3 entspricht das maximal 320 mm² Restpartikelfläche für magnetische Datenträger. Eine Wiederherstellung ist nach aktuellem Stand der Technik nicht möglich.
Software-Löschung
Wo Geräte für die Wiederverwendung aufbereitet werden, setzen wir zertifizierte Löschsoftware nach BSI-Vorgaben ein — etwa NIST 800-88 und ATA Enhanced Secure Erase für SSDs. Jede Löschung wird mit Seriennummer, Methode und Zeitstempel protokolliert.
Datenträger, die die Verifizierung nicht bestehen, werden physisch vernichtet — kein Datenträger verlässt unseren Prozess ohne vollständigen Nachweis.
Sicherheit in unserer Anlage
- Anlage in Rötha (Region Leipzig), getrennte Sicherheitszonen
- Zugangskontrolle mit personalisiertem Ausweissystem
- 24/7-Videoüberwachung, 90 Tage Aufzeichnung
- Vier-Augen-Prinzip bei jeder Vernichtungshandlung
- Verschlossene Transport- und Lagerbehälter
- Personal unter NDA und regelmäßig datenschutzgeschult
Welche Vernichtungsoption passt zu Ihnen
- Vor-Ort-Schreddern — wenn Datenträger das Gelände nicht verlassen dürfen (Banken, Behörden, Healthcare).
- Vor-Ort-Datenlöschung — wenn Geräte für Remarketing oder Leasing-Rückgabe erhalten bleiben sollen.
- Offsite-Vernichtung in unserer Anlage — die wirtschaftlichste Lösung für mittlere und große Mengen.
Was Sie nach jedem Auftrag erhalten
- Vernichtungszeugnis nach DIN 66399 / ISO 21964 — auf Wunsch mit Seriennummern je Datenträger
- Lückenlose Chain-of-Custody-Dokumentation
- Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach DSGVO Art. 28
- CO₂-Einsparbericht nach Ecoinvent / Fraunhofer-Methodik
- 10 Jahre digitale Archivierung, Nachausstellung in 48 h


DSGVO-prüfungssicher
Vernichtungszeugnis, Chain-of-Custody und AVV nach Art. 28 — nachweisfähig gegenüber Aufsichtsbehörden, BaFin, Rechnungshof und interner Revision.
Sicherheitsanlage Rötha
24/7-Videoüberwachung, Zugangskontrolle, Vier-Augen-Prinzip, NDA-geschultes Personal — keine Teilprozesse bei Dritten, keine Unterbrechung der Kette.
Express-Zertifikat
Standard-Zeugnis in 48 Stunden nach Vernichtung, Express in 4 Stunden. Vor-Ort-Zeugnis sofort nach Abschluss. 10 Jahre digitale Archivierung.
Häufige Fragen
Ja — H-3 ist der anerkannte Standard für personenbezogene Daten. Wir liefern standardmäßig Schutzklasse 3 / H-3, also einen höheren Schutzklassen-Ansatz als der Mindeststandard für DSGVO-Anforderungen.
Beides möglich. Software-Löschung mit ATA Enhanced Secure Erase oder NVMe Sanitize ist bei zertifiziertem Tooling gleichwertig. Defekte SSDs und solche, die die Verifizierung nicht bestehen, werden physisch vernichtet.
Standard 48 Stunden nach Vernichtung, Express 4 Stunden auf Anfrage, Vor-Ort-Zeugnis sofort nach Abschluss des Einsatzes. Alle Zeugnisse werden 10 Jahre digital archiviert.
Ja. H-4 bis H-7 sind für Behörden, Hochsicherheitsanforderungen, BSI-Vorgaben und kritische Infrastruktur auf Anfrage verfügbar. Die Partikelgröße wird entsprechend der gebuchten Stufe eingestellt.
