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DIN 66399 · DSGVO · ISO 14001 · ElektroG · EfB

DIN 66399 · DSGVO · ISO 14001 · ElektroG · EfB

ElektroG Compliance

Registrierte Erstbehandlungsanlage nach ElektroG und zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach KrWG § 56 — Ihre operative Haftung geht mit unserer Beauftragung auf uns über.

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ElektroG Compliance

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen zur getrennten Erfassung und fachgerechten Verwertung von Elektroaltgeräten. Die rechtliche Verantwortung liegt beim Inverkehrbringer oder Nutzer — nicht beim Entsorger. Es sei denn, der Entsorger ist eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage.

Cyclotronix ist als Erstbehandlungsanlage nach ElektroG bei der Stiftung Elektro-Altgeräte-Register (EAR) registriert und gleichzeitig nach KrWG § 56 zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb. Mit unserer Beauftragung geht die operative Haftung auf uns über.

Was das ElektroG verlangt

  • Getrennte Erfassung — Elektroaltgeräte dürfen nicht in den allgemeinen Abfall.
  • Erstbehandlung durch zertifizierte Anlagen — Demontage, Schadstoffentfrachtung und Verwertung müssen in zugelassenen Erstbehandlungsanlagen erfolgen.
  • Verwertungsquoten — Material muss zu definierten Mindestquoten verwertet werden — je nach Gerätekategorie 75–85 %.
  • Dokumentationspflicht — Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung muss vorgehalten werden.

Bei welchen Unternehmen die Pflicht greift

Praktisch jedes Unternehmen mit Büro-IT — und das ist heute fast jedes. Notebooks, Server, Drucker, Monitore, Telefonanlagen und sogar bestimmte Möbel-integrierte Elektroteile sind ElektroG- pflichtig.

Falsche Entsorgung kann Bußgelder bis 100.000 EUR und erhebliche Imageschäden auslösen — insbesondere in regulierten Branchen mit aufsichtsrechtlicher Lieferantenprüfung.

Unsere Erstbehandlungs-Zulassung

Cyclotronix ist nach ElektroG als Erstbehandlungsanlage registriert. Die EAR-Registriernummer ist bei der Stiftung Elektro-Altgeräte- Register öffentlich einsehbar — Ihre Beschaffungsabteilung kann unsere Zulassung ohne Anruf selbst verifizieren.

EAR-Registriernummer: [wird bei Veröffentlichung eingetragen]

Was unsere Zulassung abdeckt

  • Vorbereitung zur Wiederverwendung
  • Schadstoffentfrachtung (Quecksilber, Batterien, Kondensatoren)
  • Sortenreine Demontage
  • Zertifizierte Downstream-Verwertung

Haftungswirkung für Sie

Solange Ihre Aussonderung durch eine zertifizierte Erstbehandlungsanlage erfolgt und Sie den Entsorgungsnachweis vorhalten, ist Ihre ElektroG-Pflicht erfüllt. Die operative Haftung für die fachgerechte Verwertung geht auf uns über.

Mehr zum operativen Prozess: Umweltgerechte Hardware-Entsorgung .

Dokumentation

Unsere Entsorgungsnachweise enthalten:

  • EAR-Registriernummer
  • Genaue Gerätekategorie nach ElektroG-Anhang 1
  • Verarbeitetes Gewicht je Kategorie
  • Verwertungswege und nachgelagerte Recycler
  • Verwertungsquoten je Materialfraktion

Aufbewahrung 10 Jahre digital, Nachausstellung innerhalb von 48 Stunden — auch rückwirkend für Behördenanfragen oder Audits.

Im Verbund mit anderen Zertifizierungen

Unsere ElektroG-Zulassung wirkt im Verbund mit:

  • KrWG § 56 — Entsorgungsfachbetrieb, Pflichtnachweis in nahezu allen öffentlichen Ausschreibungen.
  • ISO 14001 — extern auditiertes Umweltmanagementsystem für ESG-Reporting.
  • DIN 66399 / ISO 21964 — zertifizierte Datenträgervernichtung als Bestandteil jeder Entsorgung.

Sprechen Sie uns an

+49 342 0669 4832 · hello@cyclotronix.de
ElektroG-Zulassungsdokumentation und Muster-Entsorgungsnachweis auf Anfrage.

ElektroG Compliance — Detail
ElektroG Compliance — Detail

Häufige Fragen

Ja, über das Verzeichnis der Stiftung EAR. Procurement-Teams können unsere Registrierung in 30 Sekunden ohne Anruf bestätigen.

ElektroG regelt Elektroaltgeräte spezifisch (Erstbehandlung, Schadstoffe, Verwertungsquoten). KrWG § 56 ist die allgemeine Entsorgungsfachbetrieb-Zertifizierung. Wir halten beide.

Quecksilberhaltige Bauteile, Batterien und PCB-belastete Kondensatoren werden getrennt erfasst und in dafür zugelassenen Anlagen behandelt — mit Nachweis im Entsorgungsbericht.

Mindestens 3 Jahre nach Aussonderung ist gesetzliche Pflicht. Wir archivieren Ihren Nachweis 10 Jahre digital — und stellen ihn innerhalb von 48 Stunden neu aus, auch rückwirkend.

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